Wesentliche ideelle und finanzielle Unterstützung erhält das Institut, dessen umfängliches Aufgabenspektrum allein durch eine Finanzierung aus Universitätsmitteln naheliegenderweise nicht realisierbar ist, durch einen als gemeinnützig anerkannten Verein zur Förderung des Instituts für Berg- und Energierecht e.V.
Vorsitzender des Fördervereins
Rechtsanwalt bei Ernst & Young Law GmbH
Partner | Mid Markets Leader Government & Public Sector
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Stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins
Schatzmeister
Rechtsanwalt
Referat Umwelt und Energie
Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie
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Rechtsanwalt bei Hoffmann Liebs
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In der Satzung vorgesehen ist die persönliche Mitgliedschaft am Berg- und Energierecht interessierter Persönlichkeiten wie auch eine korporative Mitgliedschaft juristischer Personen. Nähere Informationen über den Aufgabenbereich des Fördervereins und den Erwerb der Mitgliedschaft werden vom Institutssekretariat gerne erteilt.