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Lehrangebot

Lehrangebot Sommersemester 2021

Kompaktlehrprogramm "Energiewirtschaft"

Energie ist Leben (Genesis 1,3) und das Interesse an ihr ist "so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot" (BVerfGE 91, 186, 206). Ihre sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Verfügbarkeit ist existenzielle Voraussetzung für das Funktionieren moderner Gesellschaften. Das Ruhrgebiet und mit ihm das Land Nordrhein-Westfalen blicken auf eine lange Geschichte als "Energieland Nr. 1" zurück und hier sind nach wie vor zahlreiche zukunftsfähige Energieunternehmen, vielfach auch international, tätig.

Die Energiewirtschaft unterliegt seit Jahren grundstürzenden Wandlungen: Nach der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte und Einführung ihrer staatlichen "Regulierung" im Zuge der EU-Binnenmarktpolitik geht es gegenwärtig vor allem um die Bewältigung der "Energiewende" oder auch der "Dekarbonisierung" in Deutschland und Europa. Neue und weitere Herausforderungen stellen sich mit der gleichfalls voranschreitenden "Digitalisierung" der Energieversorgung. Die Fülle neuer Herausforderungen hat ganz neue Berufsfelder (z.B. Energiehandel, Energieberatung, Contracting, Messwesen u.v.a.m.) entstehen lassen – auch deshalb nimmt der seit jeher ausgeprägte Bedarf an Akademikern mit (Zusatz-)Kompetenz im Energiebereich ständig zu. Nachgefragt wird in aller Regel die Fähigkeit zum vernetzten Denken und zur fachübergreifenden Zusammenarbeit über den Tellerrand des eigenen Studienfachs hinaus. Schließlich liegen die Sachfragen regelmäßig im hochkomplexen Spannungsfeld von Recht, Technik, Ökonomie und nationaler wie internationaler Politik.

Das Kompaktlehrprogramm beinhaltet im Schwerpunkt die Grundlagen der "Querschnittsmaterie" Energierecht, mithin seine Bezüge zum Völker-, Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum allgemeinen Zivil-, zum Kartell- und zum Gesellschaftsrecht – unter Beachtung auch des an der Ruhr seit jeher und im Übrigen weiterhin relevanten Bergrechts. Insofern vermittelt es neben Spezial- vor allem Zusatzkenntnisse in einer Reihe prüfungs- bzw. examensrelevanter Fächer nicht nur im rechtswissenschaftlichen Studium. Mit zusätzlichen energieökonomischen und energietechnischen Lehrangeboten werden zudem die interdisziplinären Verbindungslinien aufgezeigt. Das Programm richtet sich an Studierende aller Fakultäten, vornehmlich solche der Rechts-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Geo- und Politikwissenschaften, und bietet mit dem Erwerb des Zertifikats "Energiewirtschaft" eine attraktive Gelegenheit zur Zusatzqualifikation.

Das Kompaktlehrprogramm setzt sich aus einem Pflicht- und einem Wahlteil zusammen.

Der Pflichtteil besteht aus den Veranstaltungen

  • Energierecht und
  • Bergrecht und untertägige Nutzungen

Der Wahlbereich folgt dem interdisziplinären Ansatz des Kompaktlehrprogramms und besteht aus den Bereichen:

  • Energiepolitik / Wettbewerbspolitik/-theorie
  • Energiewirtschaft / Ressourcenökonomik
  • Energietechnik
  • Ausgewählte Probleme des Energierechts und der Energiewirtschaft
  • Kartellrecht (juristische Klausur)
  • Umweltrecht
  • Planungsrecht
  • Kommunale und regionale Energieversorgungskonzepte (TU Dortmund)
  • Dezentrale Energieversorgung und ihre raumplanerischen Aspekte (TU Dortmund)
  • Planungs- und Genehmigungsrecht für die Energieinfrastruktur (TU Dortmund)
  • sonstigen Veranstaltungen mit eindeutig energiewirtschaftlichem Bezug (auf Antrag)

Der Erwerb des Zertifikats setzt

  • die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur „Energierecht“ im Wintersemester oder die Teilnahme am Seminar „Aktuelle Entwicklungen des Berg- und Energierechts“ im Sommersemester sowie
  • den regelmäßigen Besuch der Vorlesung „Bergrecht und untertägige Nutzungen" (Blockveranstaltung im Sommersemester) voraus.
  • Weiterhin sind zwei schriftliche Leistungsnachweise aus den angebotenen Wahlveranstaltungen zu erbringen.

Hier besteht die Möglichkeit sich bereits im Rahmen des Hauptstudiums erworbene Leistungen anrechnen zu lassen, oder die Möglichkeit zu nutzen einmal über „den Tellerrand“ des eigenen Faches hinauszublicken. Der Lehrstuhl für Energiesysteme und Energiewirtschaft bietet im Rahmen des interdisziplinären Ansatzes explizit auch Nicht-Ingenieuren die Möglichkeit, ihre neuerworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer angepassten Abschlussklausur unter Beweis zu stellen.

Alle besuchten Veranstaltungen und Prüfungsleistungen  werden im Zertifikat – auf Wunsch mit oder ohne Noten - ausgewiesen. Auf Antrag kann auch eine thematisch verwandte sonstige Seminar- oder Abschlussarbeit aus anderen Veranstaltungen der Juristischen Fakultät, der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft oder der Fakultät für Maschinenbau (nicht: BSc.-Seminararbeit) auf dem Zertifikat ausgewiesen werden.

Das Energierecht bildet – deutschlandweit einmalig – einen Bestandteil des Schwerpunktbereichs 5 "Wirtschaftsverwaltung, Umwelt & Infrastruktur" an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität. Zu Beginn eines jeden Jahres besteht insofern die Möglichkeit, eine Examensseminararbeit im Berg- und Energierecht anzufertigen. Die Vorlesung zum Energierecht ist überdies Bestandteil der MSc.-Studiengänge "Master in Economics / Management" an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Die Teilnahme am Kompaktlehrprogramm setzt zunächst eine Anmeldung beim IBE voraus.

Des Weiteren kann zusätzlich eine Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen erforderlich sein.

Die Anmeldung für die Klausuren hat gegenüber dem IBE per Email bis zum 01.01.2019 stattzufinden. Ist der angestrebte Leistungsnachweis zugleich Bestandteil des jeweiligen Hauptstudiums, haben die Studierenden für eine fristgemäße Anmeldung beim zuständigen Prüfungsamt selbst Sorge zu tragen.