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Klausur "Energierecht"

17.03.2021

Sehr geehrte Studierende,

im Hinblick auf die Klausur im "Energierecht" am Freitag, den 19.03.2021 möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass diese nicht im Bochumer Fenster, sondern im HGD 30 stattfinden wird. Darüber hinaus sind zwingend die geltenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung einzuhalten. Ein Betreten des Campus mit einer Infektion oder mit Symptomen eines akuten Atemweginfekts ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist auf dem Campus sowie während der Klausurbearbeitung ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.